Klarheit vor dem Auftrag

Glasschaden mit Teilkasko

Glasbruchschäden sind regelmäßig über die Teilkasko abgesichert. Wir klären Deckung, Selbstbeteiligung und eine mögliche Werkstattbindung vor dem Auftrag.

Bruchschäden an der Fahrzeugverglasung gehören regelmäßig zum Schutz der Teilkasko. Vor dem Auftrag prüfen wir mit Ihnen den konkreten Tarif, die vereinbarte Selbstbeteiligung und mögliche Freigaberegeln. So steht vor Beginn fest, welcher Betrag – wenn überhaupt – bei Ihnen verbleibt.

Unser Kosten-Sicherheitsprinzip: Wir beginnen die versicherungsbezogene Reparatur erst, wenn Deckung, Freigabe und möglicher Eigenanteil geklärt sind. Bei bestätigter Übernahme zahlen Sie nur den vorab genannten Eigenanteil. Ohne bestätigte Übernahme erfolgt keine kostenpflichtige Arbeit ohne gesonderte, ausdrückliche Beauftragung.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Bei einem Tarif mit Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer häufig, eine vom Versicherer benannte oder freigegebene Werkstatt zu nutzen. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich. Eine Beauftragung außerhalb der Regelung kann je nach Vertrag zu Kürzungen oder Mehrkosten führen.

Deshalb: In vielen Tarifen ist eine Abwicklung über MainWerkstatt auch mit Werkstattbindung möglich, wenn der Versicherer dies freigibt oder der Vertrag eine entsprechende Wahl zulässt. Wir klären das vor dem Auftrag; bis dahin entstehen keine Werkstattkosten.

Welche Angaben helfen?

  • Name und Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungs- oder Schadennummer, falls bereits vorhanden
  • Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
  • Hinweis auf eine mögliche Werkstattbindung
  • Fahrzeugdaten, Kennzeichen und Foto des Schadens

Abtretung und Rechnung

Wenn eine direkte Abrechnung mit dem Versicherer möglich ist, kann eine Abtretungserklärung mit MainWerkstatt vereinbart werden. MainWerkstatt führt die Arbeit aus und stellt die Rechnung. Vor dem Auftrag erhalten Sie eine klare Information über bestätigte Deckung, Selbstbeteiligung und einen möglichen verbleibenden Betrag. Erst danach entscheiden Sie ausdrücklich über die Beauftragung.

Welche Kfz-Meisterwerkstatt führt den Auftrag aus?

Die durchführende Kfz-Meisterwerkstatt ist MainWerkstatt. Reparaturvertrag, Abtretungserklärung, Werkstattleistung und Rechnung erfolgen direkt durch MainWerkstatt.

Mehr Details: Ratgeber Werkstattbindung bei Glasschaden.

Versicherungsweg ohne Überraschungen

Erst Deckung, Selbstbeteiligung und Freigabe klären, dann mit transparentem Eigenanteil beauftragen.

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