Ein Tarif mit Werkstattbindung kann den Versicherungsbeitrag reduzieren. Im Schadenfall verpflichtet er den Versicherungsnehmer jedoch häufig, eine Partnerwerkstatt des Versicherers zu nutzen oder vor einer anderen Beauftragung eine Freigabe einzuholen. Ob die Bindung auch für Glasschäden gilt, steht im individuellen Vertrag.
Gilt Werkstattbindung auch für Autoglas?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Versicherer und Tarife regeln Glasschäden unterschiedlich. Manche Verträge steuern auch Autoglasarbeiten, andere lassen eine Wahl oder ermöglichen eine Ausnahme nach Freigabe. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und die Auskunft des Versicherers.
Warum nicht einfach sofort reparieren lassen?
Wird eine nicht freigegebene Werkstatt beauftragt, obwohl der Tarif eine Bindung vorsieht, kann der Versicherer je nach Vertrag Leistungen kürzen oder zusätzliche Kosten nicht übernehmen. Deshalb gilt bei MainAutoglas: erst klären, dann beauftragen.
So bereiten Sie die Prüfung vor
- Versicherungsschein oder App öffnen und nach „Werkstattbindung“, „Werkstattbonus“ oder „Schadenservice“ suchen.
- Versicherer und Tarif nennen, Selbstbeteiligung prüfen.
- Schaden möglichst mit Foto dokumentieren.
- Vor Auftragserteilung eine schriftliche oder dokumentierbare Freigabe einholen, wenn der Tarif dies verlangt.
Kann MainWerkstatt trotzdem möglich sein?
Ja, das kann möglich sein, wenn der Versicherer die Beauftragung freigibt oder der konkrete Tarif die freie Wahl für Glasschäden zulässt. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Angaben. Reparaturvertrag, Abtretung und Rechnung laufen anschließend über MainWerkstatt.
Wer führt die Arbeiten aus?
Durchführende Kfz-Meisterwerkstatt ist MainWerkstatt. Reparaturvertrag, Abtretungserklärung, Ausführung und Rechnung erfolgen direkt durch MainWerkstatt.
Nächster Schritt: Glasschaden und Versicherungsdaten melden oder mehr zur Teilkaskoabwicklung lesen.