Ein kleiner Einschlag kann sich durch Temperaturwechsel, Erschütterungen oder Feuchtigkeit zu einem Riss entwickeln. Kleben Sie die beschädigte Stelle möglichst trocken und sauber mit einem transparenten Scheibenpflaster ab und lassen Sie sie zeitnah prüfen.
Wann kann eine Reparatur möglich sein?
Entscheidend sind Lage, Größe, Tiefe und Verschmutzung. Der Schaden darf insbesondere nicht im vorgeschriebenen Fernsichtfeld des Fahrers liegen, nicht bis in die Randzone reichen und darf noch keinen fortschreitenden Riss gebildet haben. Die endgültige Beurteilung erfolgt am Fahrzeug.
Reparatur oder Austausch?
Bei einer geeigneten Reparaturstelle wird ein spezielles Harz eingebracht und ausgehärtet. Die Stabilität wird verbessert; optische Spuren können je nach Schaden sichtbar bleiben. Ist eine Reparatur technisch oder rechtlich nicht möglich, beraten wir zum Frontscheibentausch.
Teilkasko und Selbstbeteiligung
Glasbruchschäden sind regelmäßig in der Teilkasko versichert. Wir klären vorab, ob die Reparatur ohne Eigenanteil erfolgt oder beim Austausch die vertragliche Selbstbeteiligung anfällt. Vor der Arbeit erhalten Sie eine klare Information über einen möglichen Eigenanteil; ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung entstehen keine darüber hinausgehenden Werkstattkosten.
Wer führt die Arbeit aus?
Durchführende Kfz-Meisterwerkstatt ist MainWerkstatt. Reparaturvertrag, Abtretungserklärung, Ausführung und Rechnung erfolgen direkt durch MainWerkstatt.