Ratgeber · 5. September 2026

Reparieren oder Scheibe tauschen?

Die wichtigsten Kriterien bei einem Steinschlag – und warum die Entscheidung erst nach einer technischen Prüfung fallen sollte.

Nicht jeder Steinschlag bedeutet automatisch eine neue Windschutzscheibe. Ebenso ist nicht jede kleine Beschädigung sicher reparierbar. Fachleute beurteilen mehrere Kriterien gemeinsam: Position, Größe, Tiefe, Rissbildung, Verschmutzung und den Zustand der gesamten Scheibe.

Eine Reparatur kann in Betracht kommen, wenn …

  • die Beschädigung außerhalb des vorgeschriebenen Fernsichtfelds liegt,
  • die Randzone der Scheibe nicht betroffen ist,
  • noch kein längerer Riss entstanden ist,
  • Größe und Tiefe eine sichere Harzreparatur zulassen und
  • die Stelle nicht stark verschmutzt oder durchnässt ist.

Diese Punkte sind eine Orientierung, keine Freigabe. Die Werkstatt entscheidet nach Begutachtung und den geltenden technischen Vorgaben.

Ein Austausch ist häufig erforderlich, wenn …

  • die Sicht des Fahrers betroffen ist,
  • ein Riss bis zum Rand verläuft oder sich fortsetzt,
  • mehrere oder sehr große Beschädigungen vorliegen,
  • die innere Scheibenschicht beschädigt ist oder
  • eine Reparatur die erforderliche Sicherheit nicht wiederherstellen kann.

Was tun direkt nach dem Einschlag?

  1. Scheibenpflaster oder transparentes Klebeband locker über die trockene Stelle kleben.
  2. Starke Temperaturwechsel vermeiden.
  3. Nicht auf die Schadstelle drücken.
  4. Foto machen und zeitnah einen Prüftermin vereinbaren.
Sicherheit geht vor: Bei Rissen im Sichtbereich, deutlich eingeschränkter Sicht oder lockerem Glas nicht weiterfahren. Lassen Sie das Fahrzeug sicher prüfen.

Versicherung vorher einbeziehen

Glasbruchschäden gehören regelmäßig zum Leistungsumfang der Teilkasko. Vor dem Auftrag klären wir Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und eine mögliche Freigabe. Erst wenn ein möglicher Eigenanteil transparent feststeht, entscheiden Sie über die Beauftragung.

Welche Kfz-Meisterwerkstatt übernimmt den Auftrag?

MainWerkstatt übernimmt Prüfung, Reparaturvertrag, Ausführung und Rechnung.

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